Was ist sexueller Missbrauch?

 
Es gibt verschiedene Arten des Missbrauchs, die hier ganz grob erläutert werden sollen. Das Gesetz unterscheidet unter anderem auch nach dem Alter des Opfers.

Ganz wichtig ist:

Auch wenn Du Dich nicht gewehrt hast oder nichts dagegen gesagt hast, bleibt es Missbrauch. Die Schuld an der Tat und die Verantwortung dafür liegen nicht bei Dir, sondern beim Täter!

Vereinfacht gesagt gilt folgendes:

Bis zum 14. Geburtstag bist Du vom Gesetzgeber umfassend geschützt.

Missbrauch liegt insbesondere dann vor,

  • wenn Du sexuell berührt wirst (das kann ein Berühren der Brust sein, häufig ist es ein Anfassen im Bereich von Scheide oder Penis).
  • wenn es zum Geschlechtsverkehr/Oralverkehr/Analverkehr kommt.
  • wenn der Täter sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt und Du dabei zusehen sollst.
  • wenn Du dazu gebracht wirst, den Täter oder einen anderen Menschen sexuell zu berühren oder Dich von einem Dritten berühren zu lassen.
  • wenn der Täter Dir Bilder, Pornofilme oder anderes zeigt um Dich zu beeinflussen.

Über den 14. Geburtstag hinaus gilt der Schutz des Gesetzgebers weiter,

  • wenn der Täter ein Elternteil von Dir ist.
  • wenn Du zum Täter in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehst. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um einen Lehrer, einen Vorgesetzten im Beruf oder um einen Dich behandelnden Arzt handelt.
  • wenn Du Dich in einer Zwangslage befunden hast.
  • wenn Du unfähig warst, Widerstand zu leisten, wie es zum Beispiel nach der Verabreichung von K.O. Tropfen möglich ist.

Und für alle und ohne Altersgrenzen gilt:

Sexuelle Handlungen sind immer strafbar, wenn sie durch Gewalt oder massive Drohungen, dass Dir sonst etwas passieren würde, erzwungen werden!

Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Missbrauch erlebt hast (oder auch jemand, den Du kennst) oder wenn Du genauere, spezielle Fragen dazu hast, kannst Du Dich an unsere Beratungsstelle wenden. Wir helfen Dir gern weiter.